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AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB Brodinger) der Firma Brodinger GmbH


Für alle Auftragsannahmen und deren Abwicklung gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen:

Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn in der schriftlichen Bestellung darauf Bezug genommen wurde.

Zu anderen Bedingungen als den AVB-Brodinger und den von uns schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande. Folglich bleiben unsere AVB-Brodinger auch dann maßgebend, wenn wir auf Grund einer Bestellung, der anders lautende Bedingungen des Bestellers zugrunde liegen, die bestelle Ware teilweise oder ganz ausliefern.

1. Bestellung

Der Auftraggeber bleibt solange an seine Bestellung gebunden, bis er von uns eine schriftliche Annahme- oder Ablehnungserklärung erhält. Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.

2. Preise

Alle von uns genannten Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Metallzuschläge, Verpackung und exklusive Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug über vierzehn Tage oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind alle über die Grundpreise (Grundpreise bzw. Bruttopreise abzüglich Grundrabatt) hinausgehenden gewährten Sondervergünstigungen verwirkt und werden daher nachverrechnet.

3. Versand

Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind, bleibt die Art des Versandes uns überlassen. Bei Erstlieferungen erfolgt der Versand per Nachnahme. Wir sind berechtigt, Teilsendungen vorzunehmen. Lieferung erfolgt ab Hauptlager oder Auslieferungslager. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

4. Rücksendungen

Nicht vereinbarte Rücksendungen werden von uns grundsätzlich nicht angenommen und gehen auf Kosten und Risiko des Absenders an diesen zurück. Dieser nimmt zur Kenntnis, dass wir nicht verpflichtet sind, für eine einstweilige Aufbewahrung zu sorgen.
Für Rücksendungen, die zwischen dem Kunden und uns vereinbart wurden, wird eine 10 prozentige Manipulationsgebühr, mindestens jedoch € 4,00 in Rechnung gestellt. Vereinbarte Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Rücksendenden.

5. Zahlung

Unsere Rechnungen sind bei Warenerhalt netto ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden wir Verzugszinsen in der Höhe von 2% über den von uns bezahlten Bankzinsen zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnen.
Vertreter und Reisende sind nicht berechtigt, Zahlungen, Waren usw. für uns in Empfang zu nehmen. Wer dennoch Schecks, Gelder o. a. an den Vertreter aushändigt, tut das, auch wenn es von uns geduldete Gewohnheit wurde, immer auf eigene Gefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Überbringer, der hier im Auftrag des Kunden handelt, durch diese Handlung keinerlei gesetzliche Geldempfangsvollmacht besitzt. Ebenfalls werden Reklamationen über eventuell nicht erhaltene Warengutschriften in diesen Fällen sinngemäß nicht anerkannt.

6. Wechsel

Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung hereingenommen; sie gelten zahlungshalber und werden erst nach ordnungsgemäßer Einlösung aller offenen Spesen durch den Auftraggeber seinem Konto gutgeschrieben.

7. Mangel

Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich erhoben werden. Eventuelle Gutschrifterteilung oder Warenaustausch erfolgt nur nach schriftlicher Bekanntgabe der Rechnungsnummer.
Im Falle von Mängelrügen gelten die vom jeweiligen Hersteller angegebenen Garantiebedingungen.

8. Garantie

Die Garantiezeit beträgt 12 Monate auf Material- und Fertigungsfehler. Die Gewährleistung geht dahin, dass wir nach unserer Wahl entweder die gelieferten Teile zurücknehmen oder neu liefern. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir den Mangel nicht beheben können. Die Gewährleistung umfasst nicht den Ersatz von Nebenaufwendungen, wie Ein- und Ausbaukosten, Wegegelder, Transport- und Folgekosten etc.
Die Gewährleistung erlischt bei Folgeschäden, die durch eine fehlerhafte elektrische Anlage des Aggregates verursacht wurden, z.B. Überlastungsschäden sowie Zerstörung durch Mitlaufen. Bei unsachgemäßem Einbau erlischt die Gewährleistung ebenfalls.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Stelle durch Einbau von fremden Teilen fremder Herkunft verändert wird. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn gesetzliche oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden. Soweit bestimmte Teile besondere Garantiebedingungen der Hersteller bestehen, sind wir berechtigt diese Bedingungen anzuwenden, auch wenn diese dem Käufer nicht bekannt sind. Auf Anforderung werden wir sie dem Käufer zur Verfügung stellen.
Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich bei uns eingehen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung solcher Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sich die beanstandeten teile nicht mehr am Bestimmungsort befinden und Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie wegen erkennbarer Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich geltend gemacht worden sind.
Beanstandete Waren sind stets frachtfrei an uns einzusenden. Erweist sich die Beanstandung als zutreffend, so liefern wir die ausgetauschten oder instand gesetzten Teile frachtfrei an.
Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

 

9. Haftungsausschluss für Mangelfolgeschäden

Für Schaden, die als Folge mangelhafter Lieferung entstehen, wird jede Haftung ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Konsumenten ausdrücklich und nachweisbar auf alle denkmöglichen, mit der Verwendung der gelieferten Waren verbundenen Gefahren hinzuweisen.

10. Beschädigung auf dem Transportwege

Jede Lieferung ist unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Beschädigungen sind unverzüglich dem Beförderungsträger schriftlich bekannt zugeben. Schadensansprüche können nur diesem gegenüber erhoben werden.
Soweit die Beförderung von uns selbst durchgeführt wird, gelten die allgemeinen Österreichischen Speditionsbedingungen, insbesondere §51ff, als vereinbart.

11. Sonderanfertigungen

Übernehmen wir Sonderanfertigungen nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen unseres Bestellers, so übernimmt dieser die Haftung dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt wurden.

12. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware fällt unter den erweiterten Eigentumsvorbehalt und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihm zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten unser Eigentum. Sollte die Ware vom Käufer vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert werden, so gilt der zu entrichtete Kaufpreis im Zeitpunkt an uns abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich daher, den solcherart erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an uns abzuführen. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Käufer, uns innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu verständigen und sämtlich zur Durchsetzung des Eigentumrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen.

13. Liefertermin

Wir sind bestrebt, die vorgesehene Lieferzeit einzuhalten. Sollte dies durch besondere Umstände nicht möglich sein, so kann ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers erst erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 6 Wochen erfolglos verstrichen ist.
Im Falle eines Rücktrittes steht dem Auftraggeber uns gegenüber kein Schadensersatzanspruch zu.
Soweit unserem Begehren auf Auskunftserteilung gegenüber der Kreditunternehmung des Kunden nicht entsprochen wird oder die erteilte Auskunft oder der Stand des Kontokorrentkontos (Saldo) eine ordnungsgemäße Zahlung gefährdet erscheinen lässt, sind wir berechtigt, unsere Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.
Bei Lieferverzögerungen, die im Bereich des Auftraggebers liegen, sind wir berechtigt, Lagergeld im Ausmaß des Punktes 4. Abs. 3. in Rechnung zu stellen. Unser Anspruch auf Aufwand- und Schadenersatz bleibt davon unberührt.

14. Höhere Gewalt

Wird uns aus Gründen, auf die wir keinen Einfluss haben, wie etwa bei Nichtleistung unseres Zulieferers, bei Streik und Aussperrung, die Erfüllung unserer Vertragsverpflichtung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert, so können wir den Vertrag ganz oder teilweise aufheben. Der Käufer verzichtet in diesen wie auch in allen anderen Fällen auf jeden Rechtsanspruch aus Verzögerung oder Nichtausführung der Lieferung.

15. Erfüllungsort (Ort der Rechnungslegung)

Erfüllungsort ist der Ort jener Niederlassung die den Auftrag abwickelt. Zahlungsort ist der Erfüllungsort, der Gerichtsstand richtet sich nach diesen.

16. Irrtum

Eine Anfechtung eines von uns aufgenommenen Auftrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.

17. Pfandrecht

Zur Sicherung des gesamten bei uns der Auftraggeber ein Pfandrecht an den Sachen ein, die er in unsere Gewahrsame übertragen hat. Mit der Übertragung erklärt er, über diese Sachen verfügungsberechtigt zu sein.

18. Ausschluss der Aufrechnung

Gegen unsere Forderungen ist, soweit nicht ein Kontokorrent vorliegt, die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.

19. Allgemeines

Mit der Abgabe der Bestellung bzw. Annahme der Sendung erkannt der Auftraggeber diese AVB-Brodinger ausdrücklich an.

20. Gerichtsstand

Für alle unmittelbaren oder mittelbaren Streitigkeiten die sich eventuell aus einem Geschäftsfall oder Vertragsverhältnis ergeben ist ausschließlich das Amtsgericht Salzburg zuständig.